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Versicherungsfall Der Versicherungsfall ist das Unfall Ereigniss welches sich mit Unfallversicherungen prima abschirmen lässt. Eine Sache wie der Unfall setzt immer voraus, dass durch plötzlich von außen auf den Körper wirkende Ereignisse, Schädigung der Gesundheit hervorrufen. Der Unfallbegriff Die Bedingungen der Versicherungen erweitern den Begriff (Unfall) auf Ereignisse, bei denen aufgrund erhöhter Kraftanstrengungen - also ohne äußerliche Einwirkung - an den Gliedmaßen beispielsweise Gelenke verrenkt oder Muskeln oder Bänder usw. zerreißen. So herscht ein Unfallereiniss in diesem Sinn auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer z. B. einen schweren Stuhl hebt und durch seine aufgewendeten Kräfte (Muskelkraft) eine Sehne reißt. erweiterter Versicherungsschutz Einige Gesellschaften erweitern den Unfallversicherungsschuz noch weiterer, z. B. vereinzelt werden sogar Zeckenbisse vertragsgemäß ( laut Klausel ) als Unfall behandelt. Vergleichbares gilt seit neusten auch für Krebserkrankungen die Frauentypisch sind. Auch hier bei kann bei einigen Unfalversicherungsanbietern Leistung vorgesehen sein. |