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Invaliditätsleistung Wesensleistung der Unfallversicherung ist geldliche Sicherung bei Invalidität, die Absicherung für den schlimmsten Fall fortwährender geistiger / körperlicher Leistungseinschränkungen. Die Sicherung resultiert meist aus lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalzahlung. Progressionsvereinbarungen gewährleisten, dass die Leistungshöhe bei Invalidität mit steigendem Invaliditätsgrad vergleichsweise höher mit steigt. Auch weitere Folgen, die aus einem Unfall resultieren, können Sie neben dem puren Invaliditätsrisiko gegen Zahlung von Zuschlägen beim Beitrag versichert werden. Sie können beispielsweise einen festen Kapitalbetrag für das Eintreten des Unfalltodes der versicherten Person ausmachen. Sollte die Person, die versichert ist dann binnen der Zeit von einem Jahr nach einem Unfallereignis an den Folgen dieses Unfalls versterben wird die vereinbarte Todesfallleistung fällig. Der Vertrag über Todesfallleistungen als Zusatzleistung zu reinen Invaliditätsleistungen ist zweckmäßig, weil ansonsten bei unfallbedingtem Tod ein kein Anspruch auf Leistungen entstehen würde. Invaliditätsleistungen üblicherweise immer erst zwölf Monate nach der Unfallbegebenheit fällig. Sollte eine Todesfallleistung versichert sein, ist es oft möglich ihre Auszahlung im Voraus, also vor der eigentlichen Invaliditätsleistung bis zur versicherten Höchsttodesfallsumme zu erhalten. |