Logo

Beitragsrückgewähr 

Da abgesehen von der puren Unfall-Komponente ebenfalls auch die Komponenten der Lebensversicherung gezahlt werden müssen, werden folglich bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr nötigenfalls erheblichere Beitragsanteile notwendig. Die Unfallrisikoabdeckungskosten, die Abschlusskosten und Kosten der Versicherungsunternehmen, die für die Verwaltung anfallen werden mit Profiten der Lebensversicherungsteils bezahlt.

Derart ist es dann für Versicherungsgesellschaften durchführbar, die einbezahlten Beiträge entweder nach Vertragsablauf oder auch beim Eintritt des Todes zuverlässig einschließlich der Überschussanteile die nicht garantiert werden an den Beitragszahler (Versicherungsnehmer) zu erstatten. (gesetzliche Versicherungssteuer + möglicher Ratenzahlungszuschlag wird hierbei abgerechnet).

Bei einer solchen Beitragsrückgewährunfallversicherung ist es meist möglich auch einen anderen als Versicherte Person einzusetzen und das wird auch oft fabriziert.  
Für die Kinder kann beispielsweise zur Finanzierung des Studiums eine Unfallversicherung + Ansparplan kombiniert werden. Wenn der Unfalltod Elternteils eintritt könnten so allesamt unerledigten Prämienzahlungen als schon bereinigt feststehen.