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Riesterförderung
Bei der Riesterrente fördert der Staat allesamt Anlagen, die bis zum Ablauf des 60 Jahres im Leben oder auch bis zum Anfang der Altersrente gehen und die keinesfalls verpfändet oder beliehen werden dürfen.
Die Formen der Anlage müssen ab Beginn der Auszahlung eine dauerhafte, lebenslange, aufsteigende oder eine vom Auszahlungsbetrag beständige monatliche Leibrente zusagen. Die Riester Renten sind eine Besonderheit der privaten Rentenversicherung und bieten ein guten Aufsprung auf den Zug der privaten Altersvorsorge.
Freiwilligkeit ist Gegenstand.
Es existiert kein äußerer Zwang, kein Druck von und für niemanden, einen privaten Versicherungsvertrag abzuschließen. Aber im Aspekt auf ein zu erwartendes weiterhin degressives Rentenniveau sind die Riester Förderrente aber jedem nahe zu legen. Dabei müssen Sie dennoch den Gedanken einbeziehen, dass die Rente auf Riesterbasis für sich nicht genügend ist, um eine hinreichende Altersvorsorge zu errichten.
Die Riester geförderte Rente ist ausdrücklich bei tiefliegendem Einkommen oder für Familien mit Kindern zweckmäßig, vermag aber auch für die Ansprüche Besserverdienender durchaus ansprechend sein. |