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Höchstzulage der Riester Rente erhalten!
Die Höhe der Zulage hängt ab: von der Beitrageshöhe in den Vertrag zur Altersvorsorge, die Zulageberechtigte im bezüglichen Jahr verrichtet haben.
Die maximale Zulage bekommt man, sofern die Endsumme aus Eigenbeitrag (jährlich) und Maximalzulage (bei Verheirateten werden beide maximalen Zulagen summiert) ab 2008, mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres oder allenfalls im Maximalfall nicht mehr als in der unten stehenden Darstellung aufgelistete Höchstbeiträge übersteigt.
Aufstellung vom Grenzwert abzugsfähiger Sonderausgaben Abzugsfähige Sonderausgabe / Jahr
• Für 2008 und nachfolgende 2.100 Euro • Für 2006 und für 2007 waren es 1.575 Euro Der um den Anteil unters Dach zu bringen notwendige Eigenbeitrag herrscht auch als Mindesteigenbeitrag in den Köpfen vor. Um jetzt aber auch sicherstellen, dass Berechtigte der Zulage definitiv für Höchstzulagen Eigenleistungen einbringt, wurde per Gesetz mit dem Sockelbeitrag vorgesorgt. Sofern der berechnete Mindesteigenbeitrag kleiner als wie in der Aufstellung vom Grenzwert abzugsfähiger Sonderausgaben ist, so zählen immer die jeweiligen Sockelbeiträge als Mindesteigenbeitrag.
Sockelbetragsübersicht in Bezug auf Anzahl kindergeldberechtigter Kinder und zeitweiligen Zeitraum der Veranlagung: Ab 05: 90 Euro ohne Kind, 75 Euro bei nur einem Kind und 60 Euro ab zwei Kindern. Von 02 bis 04 waren es nur: 45 Euro ohne Kind, 38 Euro bei einem Kind und 30 Euro ab zwei Kinder. Wenn der wirkliche vorherrschende Eigenbeitrag eines Versicherten minderer als das Ergebnis bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags ist, so lässt sich die daraus folgende Zulage entsprechend dem Eigenbeitrag zu Mindesteigenbeitrag Verhältnis ableiten. (Eigenbeitrag multipliziert mit Mindesteigenbeitrag). Wenn in einer Ehe nur eine Partner rentenversicherungspflichtig, ist ach der andere Partner zulageberechtigt, wenn ein anerkannter Altersvorsorgevertrag mit Förderungswürdigkeit auf ihn abgeschlossen wurde. Ehepartner erhalten gleiche Anteile an der zustehenden maximalen Zulage; Vorteile tauchen beim Eigenbeitrag auf. Kostenloser Anbieter-Vergleich für höchstzulässige Zulagen direkt geschenkt vom Staat! |