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Riester Förderung vom Staat

Wenn Sie den Sparbetrag in voller Höhe aufbringen, besteht die Möglichkeit vom Staat folgende Höchstzulagen erhalten

Angefangen bei Alleinstehenden verheirateten Paaren, wo jeweils ein eigene Riestervertrag pro kindergeldberechtigtes Kind vorhanden ist.

2002 38€ 76€ 46€
200476€  152€ 92€
2006 114€ 228€ 138€
2008 154€ 308€185€

Die Zulage für Kinder bekommen Sie, sofern Sie auch auf das Kindergeld für das Kind zurückkommen. Bei verheirateten, zusammenlebenden Partnern wird die Kinderzulage automatisiert ohne weiteres auf den Vertrag zur Vorsorge der Ehefrau ausgegeben. Die Kinderzulagen lassen sich auch dem männlichen Vorsorgevertrag gutschreiben, was allerdings immer die Einwilligung beider voraussetzt (schriftlich).

Beispiel:  Riesterförderung 2008:

Grundlage: Ein ehelicher Arbeitnehmer hat 2 Kinder und kann ein Einkommen (sozialversicherungspflichtig) von 30.000 Euro vorweisen. Dessen Ehefrau geht keiner beruflichen Tätigkeit nach und (nicht selber sozialversicherungspflichtig).

Wenn das Ehepaar nun insgesamt (Zulage und Eigenbeträge) die obligatorischen 4 Prozent (1200 Euro) spart, erhalten beide zusammen staatliche Zulagen von alles in allem 678 Euro (2 mal 154 Euro Paar und 2 mal 185 Euro für beide Kinder). Besonders bemerkenswert ist wie dieses Beispiel sehr schön deutlich macht, das der Eigenbeitrag bei nur 522 Euro liegt. (wenn wir von 1.200 Euro die 678 Euro abziehen). In diesem Fall würden demnach mehr als 50 Prozent der Sparsumme aus Zulagen bestehen.

So macht sparen oder riestern Spaß!