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Der Eigenanteil bei Riester Rente 

Erhalt der vollen staatlichen Riester Förderung: Sie wollen die staatlichen Förderungen die sich Dank Riester ergeben nutzen?

Dazu müssen sogenannte Mindestbeiträge zur Riesterrente erbracht werden. Diese setzen sich immer aus den Eigenbeiträgen (von Ihnen zu leisten) und den staatlichen Zulagen die der Staat zusteuert zusammen. In den beiden Jahren 2004 + 2005 lag die Höhe des Prozentsatzes noch bei 2 Prozent gerechnet von den Einnahmen. In den darauf folgenden Jahren 06 und 07 stieg dieser dann aber schon auf 3 Prozent an.

Aktuell, im Jahr 2008 beträgt der aktuelle Satz 4 Prozent.

Er gilt seit dem Beginn des Veranlagungszeitraums 08.