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Leistungsausschluss - Rechtsschtz
(ein Beispiel zur Verdeutlichung: eine Streitigkeit aus Schulrecht) Der § 3 ARB nennt darüber hinaus eine Liste von Risiko Ausschlüssen.
Hier sollen nur einige häufig Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung genannt werden:
- Die aktive Strafverfolgung wird gleichwenig versichert wie das Abwehren von Schadenersatzansprüchen (Besonderheit: Opfer Rechtsschutz).
- Streitigkeiten mit versichernden Rechtsschutzversicherer sind in selber Weise ausgeschlossen wie auch Klagen vor Verfassungsgericht + den internationalen Gerichtshöfen.
- oft kommt es vor, dass der Ausschluss zum Baurisiko zum Tragen kommt (§3 Abs.1dARB). Dieser besagt, das alle Dinge im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, ausgeschlossen sind.
Beispiele für Rechtsschutz - Ausschlüsse:
- Neubau + Haus (Streit mit Nachbarn, Streit mit, Handwerker, Streitigkeiten mit der Stadt)
- Kauf von Eigentumswohnung (Bauträger oder Maklerstreitigkeit),
- Umbaumaßnahmen (Streit um Baugenehmigung),
- Finanzierung (Streit mit Bank und Sreitigkeiten mit den Bausparkassen).
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