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Leistungsausschluss - Rechtsschtz

(ein Beispiel zur Verdeutlichung: eine Streitigkeit aus Schulrecht) Der § 3 ARB nennt darüber hinaus eine Liste von Risiko Ausschlüssen.

Hier sollen nur einige häufig Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung genannt werden:


  • Die aktive Strafverfolgung wird gleichwenig versichert wie das Abwehren von Schadenersatzansprüchen (Besonderheit: Opfer Rechtsschutz).
  • Streitigkeiten mit versichernden Rechtsschutzversicherer sind in selber Weise ausgeschlossen wie auch Klagen vor Verfassungsgericht + den internationalen Gerichtshöfen.
  • oft kommt es vor, dass der Ausschluss zum Baurisiko zum Tragen kommt (§3 Abs.1dARB). Dieser besagt, das alle Dinge im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, ausgeschlossen sind.

 

 

Beispiele für Rechtsschutz - Ausschlüsse:

  1. Neubau + Haus (Streit mit Nachbarn, Streit mit, Handwerker, Streitigkeiten mit der Stadt)
  2. Kauf von Eigentumswohnung (Bauträger oder Maklerstreitigkeit), 
  3. Umbaumaßnahmen (Streit um Baugenehmigung), 
  4. Finanzierung (Streit mit Bank und Sreitigkeiten mit den Bausparkassen).