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Kündigung der Rechsschutzversicherung Kündigungsmöglichkeiten der Rechtsschutz Versicherungen durch den Versicherungsnehmer: Kündigung zum Ablauf: Sie müssen den Vertrag bis fristgerecht (3 Monate Frist) vor dem Ablaufen kündigen, da Ihr Vertrag sich ansonsten meist um ein Jahr verlängert. Dann kann er meist erst wieder zum erneuten Ablauf mit der vorherigen 3 Monatsfrist von Ihnen gekündigt werden. Insofern Sie entsprechend nach dem Datum (25.06.94) einen Zehnjahresvertrag abgeschlossen haben, so ist dieser Vertrag dann erstmals im gleichen Zug des Ablaufens von Jahr 5 und folglich zum Jahresende jedes weiter folgenden Jahres kündbar. Auch hier gelten jeweils die 3 Monate Frist zuvor. nach Versicherungsfall kündigen: Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls: Anschließend an die Zahlung der Entschädigung für einen Schaden, ist es Ihnen möglich den Vertrag fristlos unter Einhaltung der Frist von einem Monat zu kündigen. Hier besteht weiterhin die Möglichkeit Versicherungsjahresende zu kündigen. Kündigungstipp: Falls Sie beabsichtigen zu Kündigen, dann tun Sie das unbedingt immer nur zum Ablauf des Versicherungsjahres! Eine fristlose Kündigung ist nicht der beste Weg, denn dem Versicherer steht gleichwohl der komplette Jahresbeitrag zu. Erhöhung der Beiträge: Wenn der Beitrag vergrößert werden sollte, ohne das im gleichen Zug auch der Versicherungsumfang erweitert wird, besteht das Recht den Vertrag innerhalb von einem Monat und mit sofortiger Wirkung (ehestens jedoch zum Tag, des Wirksamwerdens der Erhöhung) gekündigt werden. |