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privat Krankenversichern? Welche Berufsgruppen dürfen sich in der PKV privat Krankenvollversichern? Das wichtigste für die PKV auf einen Blick: Die Versicherungspflichtgrenze ergibt für 07 47.700 Euro (Bruttojahreseinkommen) oder 3.975 Euro monatlich. Die regelmäßigen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld) können zum Brutto Jahreseinkommen dazugezählt werden. Besteht bei einen Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse der Wunsch in die meist bessere Private zu wechseln, ist es keineswegs mehr ausreichend wie es bislang genügte, in nur einem einzigen Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen angesiedelt zu sein. Eine Neuerung die seit dem 01.01.2007 in Kraft ist besagt, dass der Versicherte für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren die monatliche Grenze von 3.937,50 Euro überschreiten muss. Diese Beitragsbemessungsgrenze betrug für das Jahr 07 42750 Euro. Selbständige / Freiberufler In der Regel ist es so, dass Selbständige nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse abhängig sind. Sie sind frei und ihnen wird deshalb gestattet sich privat Kranken zu versichern. Aber auch hier gibt es Sonderfälle: Landwirte, Künstler, Publizisten sind so ein Sonderfall. Sie ziehen den Kürzeren und müssen sich laut (§ 5 SGB V) auch als Selbständige der gesetzlichen Versicherung Pflichtversichern. In gewissen Fällen kann hier jedoch eine Beseitigung der Versicherungspflicht herbeiführt werden.
Studenten Als Student sind Sie prinzipiell für die Zeit bis zum Fachsemester 14 pflichtversichert und im längsten Fall bis zum Abschluss des Lebensjahres 30. Normalerweise sind Studenten aber bis zum Ende des 25. Lebensjahres in einer gesetzlichen Krankenkasse über die Eltern kostenlos familienversichert. Schutz durch die Versicherungen kann auch in der PKV über den elterlichen Vertrag existieren. Die GKV Freistellung ist auch möglich. Im Übrigen können BAföG Bezieher zu ihrer Krankenversicherung einen Zuschuss zum Beitrag erhalten. kurz zusammengefasst:
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in der Krankenversicherung privat versichern können sich Selbständige sowie Freiberufler und sich hier alle Vorteile privatärztlicher Behandlung sichern! Aber auch einige Arbeitnehmer haben die Gelegenheit.
Für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer ist jedoch ein KV Wechsel in die private Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
Voraussetzung: Das Einkommen muß / darf in den letzten drei vorausgegangenen Kalenderjahren immer über der so wichtigen Pflichtversicherungsgrenze gelegen haben. Ist dieses erfüllt, dürfte dem Wechseln im Prinzip nichts mehr im Wege stehen. |