|
Beitragsstabilität
Maßnahmen zur dauerhaften Stabilität der Beiträge in den privaten Krankenversicherungen: Altersrückstellung + Äquivalenzprinzip + PKV Standardtarif.
Altersrückstellung
Trotz zunehmend steigenden Krankheitsrisiko im Alter erhöhen sich Beiträge nicht. Um gestiegene Leistungen im Lebensalter Erhöhungen vom Beitrag finanzieren zu können, wird von der privaten Krankenversicherung die Alterungsrückstellung gebildet.
In der Phase eins Ihres Vertrags wird vom Versicherungsnehmer ein höherer Beitrag verlangt als zur momentan aktuellen Risikodeckung nötig. Mit den verzinslichen Anlagen von diesen überschüssigen Beiträgen entsteht die benötigte Reserve.
Äquivalenzprinzip Das Grundprinzip bei der Kalkulation in einer PKV ist das Äquivalenzprinzip, welches aussagt, daß zu erwartete Beiträge den Schäden die zu erwarten sind und auch mit anfallenden Betriebskosten übereinstimmen sollten.
Bei der Krankenversicherung ist es so, dass mit Zunahme des Alter vom Versicherungsnehmer ein Anstieg der Versicherungsleistungen zu erwarten ist. Der Beitrag jedoch wird beim beachten des Äquivalenzprinzips normalerweise so berechnet, dass dieser auch beim Anstieg des Alters gleich bleibend ist,was natürlich vorausgesetzt, dass die der Berechnung zugrundeliegende Kostensituation sich nicht ändert.
Standardtarif
Die Arbeitgeberzuschüsse für die PKV hingen davon ab, dass sich die private Krankenversicherungsgesellschaft verpflichtet, den älteren Versicherten - nach der dem Vollenden ihres 65. Lebensjahres - brancheneinheitliche Standardtarife anzubieten. Durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Kreis der jenigen Personen, mit Rechten, sich duch Standardtarife zu versichern, wesentlich erweitert.
Eine Besonderheit dieses Tarifes ist darin zu finden, dass sich der zu zahlende Beitrag auf einen Durchschnittshöchstbeitrag der GKV begrenzt und die zu erbringenden Leistungen den GKV-Leistungskatalog ähnlich sind. Die Standardtarif Leistungen sind in Kernbereichen dem Leistungsniveau der GKV gleichgestellt und in Standardtarifen werden Alterungsrückstellungen angerechnet.
Beitragsentwicklung Welche Kosten für die PKV kommen im Alter auf privat Versicherte zu? Beitragsentwicklung und Kosten für Krankenversicherte im Alter. Mehr als 10% von den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung verwendet man dafür, die Alterungsrückstellung zu schaffen. Das ist gesetzmäßig geregelt.
Mit diesem Verfahren bauen sich privat Versicherte über die Zeit einen Typ "Rentenversicherung". Diese gedachte "Rente" kommt nicht zur Auszahlung in Form von Bargeld. Nein, sie wird einfach vom zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Ein Großteil der Privatkrankenversicherungskunden erspart sich Beiträge, wenn man es mit gesetzlichen Krankenversicherungen vergleicht. Wer jetzt also der vorangehend benannten Alterungsrückstellung nicht vertraut, oder wer Rückstellungen als zu klein ansieht, kann Möglichkeiten nutzen, die beschriebene Beitragsersparnis anzulegen. Solchermaßen sollten aus Krankenversicherungsbeiträgen keine Probleme im Alter entstehen.
Außerdem kann jeder Kunde im Alter, zu Tarifen zu wechseln, die in Preis und in Leistung gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. An dieser Stelle muss jedoch zusätzlich betont werden, dass gesetzliche Krankenkassen keine Alterungsrückstellungen erzeugen.
Krankenversicherungen im Alter
Bleibt die private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar?
Altersstrukturen verändern sich inerhalb der nächsten Jahre dramatisch. Heute schon ist jeder fünfte deutsche Bürger bereits älter als 60 Jahre. Im Jahr 2030 wird dies bereits jeder dritte sein. Die Zahl der über 80jährigen steigt kontinuierlich an, ihre Zahl wird sich demnach bis zum Jahr 2030 um fast verdoppeln. Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030 um zehn Prozent. In der privaten Krankenversicherung gibt es (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung) grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf.
Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen. Durch die sogenannten Altersrückstellungen sind die Privatversicherten deshalb für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren. Die private Krankenversicherung bleibt also auch im Alter noch bezahlbar. |