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Arbeitgeberzuschuss

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresverdienstgrenze unter die Versicherungsfreiheit fallen können vom Ihrem Boss Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

Weiterhin bekommen sie einen Betrag Pflege-Pflichtversicherung. Die Bezuschussung von der Arbeitgeber Seite aus ist dabei gegenwärtig an Höhe des Beitragssatzes der Krankenversicherung, die zuständig ist angelehnt. Was das anbelangt, haben die Arbeitgeber bei Arbeitnehmern die privat versichert sind die Hälfte des erforderlichen Beitrages, zur Mitgliedschaft in der für ihn ausschlaggebenden Krankenversicherung zu entrichten, maximal allerdings den halben des Betrag, der vom Arbeitnehmer real gezahlt wird, in Form eines Zuschusses aufzubringen. Obligatorisch ist angrenzend nur, dass Leistungen im Versicherungsschutz einbezogen sind, die auch in gesetzlichen Krankenversicherungen bekannt sind. 

maximaler Arbeitgeberanteil für Privat Krankenversicherte Arbeitnehmer

Seit Januar 02 ergibt der maximale Arbeitgeberanteil für diejenigen Arbeitnehmer, die privat Krankenversichert sind 227,81 Euro (alten Bundesländer) und 232,88 Euro (neue Bundesländer).

Wenn der Fall eintritt, dass durch einen Arbeitnehmer die Jahresverdienstgrenze unterschritten wird, kann dieser dennoch künftig in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben.

Unter Berücksichtigung des Beitrags-Durchschnittssatzes vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt wird in diesen Fall der maximale Arbeitgeberzuschuss errechnet und anschließend zu halbieren.

Kurz Zusammengefasst 

Ein Arbeitgeberanteil steht teilweise als Beitragsanteil zur privaten Krankenversicherung zu. Arbeitnehmer erhalten für die Kranken und Pflegepflichtversicherung 50 Prozent des Beitrages bis zur maximalen Höchstgrenze von ihrem Arbeitgeber dazu. Mit der Höchstgrenze ist die der gesetzlichen Versicherung gemeint. Dieser Arbeitgeberanteil wird auch für Ehegatten und Kinder bezahlt.