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Doppelkarte
Die Versicherungsbestätigung für die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung wird bei der Zulassung vom zuständigen Straßenverkehrsamt verlangt.
Sie wird bei Zulassungen von Fahrzeugen der behördlichen Zulassungsstelle vorgelegt.
Die Doppelkarte, wie sie in vielen Köpfen existieren gibt es schon lange nicht mehr und wurde im Januar 03 durch die einfachen Kfz Versicherungsbestätigungen ersetzt,
so dass der Doppelkartenbegriff im Zusammenhang mit Autoversicherungen eigentlich nicht mehr existent ist.
Versicherungsbestätigung (Versicherungsdoppelkarte)
Mit dieser Bestätigung erteilen oder sagen die Fahrzeugversicherer eine vorläufige Deckung zu.
Rechtlich gesehen sind die vorläufigen Deckungszusagen ein rechtlich selbständiger Vertrag. Sie kann im übrigen nicht nur allein für die Kfz Haftpflichtversicherungen erteilt werden.
Andere Versicherungsarten im Fahrzeugversicherungssektor, wo eine Erteilung üblich sein kann, sind zum Beipsiel:
- Die Vollkaskoversicherungen
- und / oder auch Teilkaskoversicherungen, wo Zusagen gegeben werden.
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