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Schadensersatzpflicht + Haftpflichtversicherung

Fast jedem ist schon einmal ein Missgeschick widerfahren - Besonderes wenn gefeiert wird kommt es immer wieder zu Schlamasseln. Wenn der Besuch bei der Party ein Rotweinglas umstößt, hat das meist einen ruinierten Teppich des Gastgebers zur Folge. Oder Kinder balgen sich in der Pause auf dem Schulhof mit der Folge das Brillen kaputt gehen. Schlimmer hingegen sind Kinder die mit Feuer spielen. Hierbei können fürchterliche Schäden entstehen, deren Begleichung in die Millionen gehen kann. Das schlimmste ist es allerdings wenn Personen verletzt werden.

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Nach dem Gesetz sind demnach in Deutschland alle Bürger zum unbegrenzten Ersatz von Sachschäden sowie Personenschäden pflichtig, wenn andere Personen geschadet wurden. Dabei haften Sie in voller Höhe und zwar mit dem gesamten Vermögen.Das besagt auch, dass der Besucher der Party einen neuen Teppich kaufen und auch die Brille ersetzt werden muss.  Teurer wird es für die Schuldigen eines Brandes. Das kann finanzielle Existenz des Verantwortlichen ruinieren. Werden Personen verletzt kommen Schmerzensgeld, Pflegekosten sowie Rentenzahlungen hinzu. Um das tägliche Lebens abzusichern sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, denn bereits kleine Nachlässigkeiten können unheimliche Folgen mit sich ziehen. Trotz alledem sind sich nicht alle Menschen diesen Gefahren bewusst und besitzen keine Haftpflichtversicherungsverträge.