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Berufswechsel + Berufsunfähigkeitsversicherung Bei fast allen BU Versicherungen ist strikt der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf versichert. So handhabt es die überwiegende Mehrheit der Berufsunfähigkeitsversicherer. Gemäß Ihren Vertragsbedingungen entnehmen Sie am besten die Sie persönlich betreffenden Informationen. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei einigen Unternehmen eine Pflicht besteht den Versicherer zu informieren, sofern sie Ihren Beruf gewechselt haben (Informationspflicht). Hierbei kann es vorkommen, dass Versicherte für die BU - Absicherung, insofern er in einen Beruf einer anderen Risikoklasse wechselt, außerdem einen größeren Beitrag bezahlen muss. Das Gegenteil ist natürlich auch denkbar. Wechseln sie in einen risikoärmeren Beruf kann es sein, das günstigere Beiträge fällig werden. Der Idealfall ist immer, wie es auch bei vielen der Berufsunfähigkeitsgesellschaften Gang und Gebe ist, wenn keine Auskunft, kein Check und keine Anpassungen der Beitragszahlungen für den Berufswechsler erforderlich sind. Achten Sie dazu auf Ihre Bedingungen im Vertrag. |