Unterschied - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit 

Sofern aus Gründen der Gesundheit (Krankheiten, Verletzungen), die vom Arzt auszuweisen sind...

  1. die Versicherte Person aller Voraussicht nach für ein Zeitminimum von drei Jahren nicht imstande ist, Ihrem bis dato ausgeübten Beruf nachzugehen und die Person auch keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die zur Stellung im Leben bis dahin passt.
  2. bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge vermutlich geringstenfalls sechs Monate nicht im Stande sein wird, dem Beruf zu wenigstens 50 Prozent nachzukommen und daneben keine Tätigkeit betreibt, die der Lebensstellung bisher gleichsteht.

Läuft die Schädigung der Gesundheit nach der Einschätzung das zuständigen Arztes nicht auf eine dauernde Unfähigkeit hinaus den Beruf auszuüben wird Berufsunfähigkeit angenommen, wenn der Zustand mindestens für einen Zeitraum (sechs Monate) ununterbrochen anhält und folgend fortdauert.

Leistungspflicht Beginn:

Falls der Abgesicherte eine volle rein medizinisch motivierte Erwerbsminderungsrente bekommt und ansonsten keine Rücktrittsgründe oder gar Ausschlussgründe bestehen, kann der Beweis der Berufsunfähigkeit durch das vorlegen vom Rentenbescheid ausgeführt werden.

Erwerbsunfähigkeiten:

Erwerbsunfähig sind Personen, die höchstwahrscheinlich wenigstens drei Jahre außerstande sind, über 3 Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit, egal in welcher Form auszuüben. Die Stellung im Leben, aber auch besonders das berufliche Einkommen welches bisher verdient wurde und Arbeitsmarktsituationen finden hier keine Berücksichtigung.